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   BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 4.81   

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https://dejure.org/1982,7350
BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 4.81 (https://dejure.org/1982,7350)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1982 - 6 P 4.81 (https://dejure.org/1982,7350)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1982 - 6 P 4.81 (https://dejure.org/1982,7350)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufnahme von nicht wahlberechtigten Praktikanten in das Wählerverzeichnis für die Wahl eines Personalrats - Rechtswidrige Zulassung von als Praktikanten beschäftigten Dokumentationsassistentenanwärtern zu einer Personalratswahl - Bestimmung des Kreises der Beschäftigten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.06.1974 - 4 AZR 436/73

    Praktikum - Student - Praktikum innerhalb des Studiums - Rechtssetzungsbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 4.81
    Sie werden in der Regel aufgrund des Manteltarifvertrages für Auszubildende im öffentlichen Dienst vom 6. Dezember 1974 beschäftigt, den die öffentlichen Arbeitgeber mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes abgeschlossen haben und der nach § 1 Abs. 2 a nur die Personen ausnimmt, die in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis eigener Art stehen (siehe dazu Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juni 1974 - 4 AZR 436/73 - AP Nr. 3 zu § 3 BAT).
  • BAG, 10.02.1981 - 6 ABR 86/78

    Berufsvorbereitung - Ausbildungsmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 4.81
    Der Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Februar 1981 - 6 ABR 86/78 - (DB 1981, 1935; demnächst AP Nr. 25 zu § 5 BetrVG 72), auf den sich der Antragsteller beruft, kann eine andere rechtliche Beurteilung der Beschäftigteneigenschaft der Dokumentationsassistentenanwärter nicht rechtfertigen.
  • BVerwG, 21.11.1958 - VII P 3.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 4.81
    Maßgebend ist nach § 4 Abs. 1 BPersVG die Gestaltung der dienst- und arbeitsrechtlichen Beziehungen, die, wenn sie zu einem Dienstherrn oder öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber bestehen, hinsichtlich der Zuordnung eines Beschäftigten zu einer bestimmten Dienststelle, auch eines anderen Rechtsträgers öffentlicher Verwaltung, durch die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend beeinflußt sein können (siehe BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - BVerwG VII P 3.58]).
  • BVerwG, 18.03.1982 - 6 P 8.79

    Auszubildender - Ausbildungsverhältnis - Beschäftigte des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 4.81
    Zu dieser Frage hat der Senat im Beschluß vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 - folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 19.06.1980 - 6 P 1.80

    Anfechtung einer Personalratswahl - Wahlberechtigung - Beamten - Angestellten -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 4.81
    Aber selbst wenn eine Eingliederung mit derartigen rechtlichen Folgen möglich wäre, könnten die Dokumentationsassistentenanwärter nicht als Beschäftigte der Dienststelle "Dokumentationszentrum" angesehen werden, weil sie nicht Aufgaben dieser Dienststelle wahrnehmen, sondern lediglich Empfänger einer Ausbildungsleistung dieser Dienststelle, der praktischen Ausbildung in der Dokumentation, sind (siehe auch Beschluß des Senats vom 19. Juni 1980 - BVerwG 6 P 1.80 - [Buchholz 238.37 § 13 PersVG NW Nr. 2]).
  • BVerwG, 29.04.1966 - VII P 16.64

    Bildung eines Gesamtpersonalrats für mehrere Krankenhäuser -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 4.81
    Nur wer zum Träger der Dienststelle in einem Beamten- oder Arbeitsverhältnis oder einem entsprechenden Ausbildungsverhältnis steht, ist Beschäftigter der Dienststelle (siehe Beschluß vom 29. April 1966 - BVerwG 7 P 16.64 - [PersV 1966, 131] - ZBR 1966, 224 [BVerwG 29.04.1966 - VII P 16.64]).
  • BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88

    Wahlberechtigung eines "bereitgestellten" Religionslehrers

    Nur wer zum Träger der Dienststelle in einem Beamten-, Angestellten- oder Arbeitsverhältnis steht, kann somit Mitarbeiter sein (vgl. Beschlüsse vom 21. Juni 1982 - BVerwG 6 P 4.81 - und vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 - mit weiteren Nachweisen).
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